Kinderrecht des Monat-Juni

Von Kinderrechte Redaktion

Die Kinderrechtskonvention betont, dass die Kinderrechte für alle Kinder in gleicher Weise gelten sollen – unabhängig von der Hautfarbe, vom Geschlecht, von der Sprache, Religion, Weltanschauung, ethnischen Herkunft oder von sonstigen Umständen in der Person des Kinders oder seiner Eltern. Darunter fällt auch das Diskriminierungsverbot aufgrund von Äußerungen, Tätigkeiten und Weltanschauungen der Eltern oder des Vormundes oder der Familienangehörigen. Damit ist klargestellt, dass kein Kind gegenüber anderen Kindern benachteiligt oder diskriminiert werden darf.

„Jedes Kind hat das Recht auf alle Rechte, egal wo es lebt, wo es herkommt, welche Hautfarbe oder Religion es hat, welche Sprache es spricht, ob es ein Bub oder Mädchen ist, ob es eine Behinderung hat und ob es arm oder reich ist!“

Wieso ist dieses Recht in der heutigen Zeit wichtig?

Die Corona-Krise verschärft die Lage für Kinder und Jugendliche aus prekären Verhältnissen. Der Heimunterricht lässt die Kluft zwischen privilegierten und benachteiligten Kindern größer werden. Der Zugang zu digitalen Inhalten und die notwendige Hilfestellung für das zielführende Erarbeiten und Erlernen der Aufgabenstellungen der Lehrpersonen kann nicht in allen Familien gleich gewährleistet werden. Die Chancengleichheit ist hierbei nicht gegeben.

Artikel 2 UN- Kinderrechtskonvention:

1. Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.

2. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das Kind vor allen Formen der Diskriminierung oder Bestrafung wegen des Status, der Tätigkeiten, der Meinungsäußerung oder der Weltanschauung seiner Eltern, seines Vormunds oder seiner Familienangehörigen geschützt wird.

Alle Kinderrechte findet ihr unter:

https://unicef.at/kinderrechte-oesterreich/kinderrechte/

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