Kinderrecht des Monats

Von Kinderrechte Redaktion

„Das Recht auf Schutz vor Krieg und auf der Flucht“

Artikel 38 UN – Kinderrechtskonvention:

(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die für sie verbindlichen Regeln des in bewaffneten Konflikten anwendbaren humanitären Völkerrechts, die für das Kind Bedeutung haben, zu beachten und für deren Beachtung zu sorgen.

(2) Die Vertragsstaaten treffen alle durchführbaren Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Personen, die das fünfzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen.

(3) Die Vertragsstaaten nehmen davon Abstand, Personen, die das fünfzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zu ihren Streitkräften einzuziehen. Werden Personen zu den Streitkräften eingezogen, die zwar das fünfzehnte, nicht aber das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, so bemühen sich die Vertragsstaaten, vorrangig die jeweils ältesten einzuziehen.

(4) Im Einklang mit ihren Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht, die Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten zu schützen, treffen die Vertragsstaaten alle durchführbaren Maßnahmen, um sicherzustellen, dass von einem bewaffneten Konflikt betroffene Kinder geschützt und betreut werden.

Das bedeutet:

Staaten müssen bei bewaffneten Konflikten die Regeln des Völkerrechts einhalten, die Kinder und Jugendliche betreffen. Wer unter 15 Jahren ist, darf laut der Konvention weder als Kindersoldat/in eingesetzt werden noch in Kriegshandlungen/ Feindseligkeiten beteiligt sein.

Der Staat hat die Pflicht, Kinder, die von einem bewaffneten Konflikt betroffen sind, zu schützen und zu betreuen.

Wieso ist dieses Recht in der heutigen Zeit wichtig?

Oftmals ist der Schrecken für Kinder und Jugendliche noch lange nicht vorbei, wenn sie das krisengeschüttelte Land verlassen. Eine beschwerliche Reise warte auf die Kinder, bis sie in einem neuen Land ihre neue Heimat finden können.

Hierbei ist es Aufgabe der Staaten, den Kindern und Jugendlichen dabei so gut wie möglich zu helfen. Auch wenn österreichische Kinder nicht mit einem bewaffneten Konflikt konfrontiert sind, ist das Thema nicht zu vernachlässigen, denn zahlreiche unbegleitete Minderjährige finden ihren Weg nach Österreich.

Hier ist es wichtig, dass unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen durch eine verpflichtende altersadäquate, muttersprachliche Übersetzung und Information zu Beginn des Asylverfahrens in Österreich sehr geholfen werden kann.

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