Internationaler Tag der Kinderrechte

Von Kinderrechte Redaktion

Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes (KRK). Alle Kinder auf der Welt erhielten damit verbriefte Rechte – auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung.

Was sind Kinderrechte eigentlich?
Die Kinderrechtskonvention der UN formuliert Grundwerte im Umgang mit Kindern, über alle sozialen, kulturellen, ethnischen oder religiösen Unterschiede hinweg. Und sie fordert eine neue Sicht auf Kinder als eigenständige Persönlichkeiten.

Warum gibt es Kinderrechte?
Kinder sind eigenständige Personen mit ganz speziellen Bedürfnissen und auch Rechten. Durch die Anerkennung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichten sich Staaten das Wohl der Kinder stets vorrangig zu berücksichtigen.

 

Die Kinderrechtskonvention beruht auf vier Prinzipien:

 

  • Das Recht auf Gleichbehandlung: Kein Kind darf benachteiligt werden – sei es wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Staatsbürgerschaft, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, einer Behinderung oder wegen seiner politischen Ansichten.
  • Das Wohl des Kindes hat Vorrang: Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, muss das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden.
  • Das Recht auf Leben und Entwicklung: Jedes Land verpflichtet sich, in größtmöglichem Umfang die Entwicklung der Kinder zu sichern.
  • Achtung vor der Meinung des Kindes: Alle Kinder sollen als Personen ernst genommen, respektiert und in Entscheidungen einbezogen werden.

Auch das Land Steiermark setzt sich mit der Kinder und Jugendanwaltschaft für die Rechte von Kinder und Jugendlichen ein. Zuständig dabei ist die Kinder und Jugendanwältin Mag. Denise Schiffrer Barac.

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