Das Recht auf Information

Von Kinderrechte Redaktion

Das Recht auf Information

Artikel 13 UN – Kinderrechtskonvention:

(1) Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere vom Kind gewählte Mittel sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.

[…]

Das bedeutet:

Dieser Artikel beinhaltet sowohl das Recht auf Information als auch das Recht auf eine freie Meinungsäußerung, da diese beiden Rechte unweigerlich miteinander verbunden sind. Alle Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich auf die unterschiedlichste Weise Informationen zu beschaffen und diese weiterzugeben. Die Beschaffung von Informationen ist nämlich insbesondere dafür wichtig, um sich eine eigene Meinung bilden zu können.

Sich informieren und austauschen zu können ist eine zentrale Voraussetzung für die intellektuelle und soziale Entwicklung wie auch Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen. Zugang zu altersadäquaten Informationen, auch im Internet ist ein Grundrecht.

Wieso ist dieses Recht in der heutigen Zeit wichtig?

Kindergerechte Kommunikation und Information ist gerade in der jetzigen Zeit überaus wichtig, um den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu bieten, die Pandemie aufgrund des Corona-Virus und die damit zusammenhängenden Maßnahmen zu verstehen, zu verarbeiten und sich daran anzupassen. Oftmals ist Erwachsenen nicht bewusst, dass Nachrichten im Fernsehen etc. nicht für Kinder geeignet sind, da diese sich nicht von dem Gesehenen distanzieren können. Daher sollte dafür gesorgt werden, dass es ausreichend viele Informationsangebote für Kinder gibt.

 

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