Kinderrechte müssen auch im Jugendstrafvollzug im Mittelpunkt stehen
Strafvollzugsnovelle 2026:
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark (kija) hat zum Entwurf der Strafvollzugsnovelle 2026 Stellung genommen. Dabei begrüßen wir ausdrücklich die geplanten Änderungen, die den Jugendstrafvollzug stärker an den Grundsätzen der Kinderrechte, der Resozialisierung und einer modernen, menschenwürdigen Vollzugspraxis ausrichten.
Jugendliche brauchen Perspektiven statt Isolation
Der Freiheitsentzug von Jugendlichen ist ein besonders schwerwiegender Eingriff. Deshalb muss er immer unter Berücksichtigung des Kindeswohls erfolgen. Das Jugendstrafrecht verfolgt nicht in erster Linie das Ziel der Bestrafung, sondern soll jungen Menschen helfen, Verantwortung zu übernehmen und den Weg zurück in ein selbstbestimmtes Leben zu finden.
Aus diesem Grund begrüßt die kija Steiermark ausdrücklich die geplante Änderung des Jugendgerichtsgesetzes, wonach Hausarrest als Disziplinarmaßnahme für jugendliche Strafgefangene künftig vollständig ausgeschlossen wird.
Diese Änderung entspricht nicht nur den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, sondern auch den Empfehlungen des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter (CPT) und den European Prison Rules, die eine isolierende Unterbringung von Jugendlichen ohne bedeutungsvollen menschlichen Kontakt klar ablehnen.
Erziehung statt zusätzlicher Belastung
Jugendliche befinden sich in einer entscheidenden Phase ihrer persönlichen Entwicklung. Gerade in dieser Zeit sind stabile Beziehungen, pädagogische Begleitung und soziale Kontakte von besonderer Bedeutung.
Isolierende Maßnahmen können die psychische Gesundheit erheblich beeinträchtigen und den Resozialisierungsprozess erschweren. Disziplinarmaßnahmen im Jugendstrafvollzug müssen daher stets erzieherisch ausgerichtet sein und dürfen nicht zu weiterer sozialer Ausgrenzung führen.
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft regt deshalb an, dass anstelle von Hausarrest pädagogisch sinnvolle und entwicklungsfördernde Alternativen geschaffen und in der Praxis konsequent umgesetzt werden.
Mehr Rechtssicherheit für Jugendliche im Strafverfahren
Positiv bewertet die kija Steiermark auch die geplante Ergänzung des § 45 Jugendgerichtsgesetz. Künftig wird ausdrücklich gesetzlich festgelegt, dass bestimmte Kosten, die im Zusammenhang mit besonderen Verfahrensgarantien entstehen, nicht auf Jugendliche oder junge Erwachsene überwälzt werden dürfen.
Diese Klarstellung stärkt die Rechtssicherheit und setzt die europäische Richtlinie über Verfahrensgarantien für Kinder und Jugendliche im Strafverfahren konsequent um. Der Zugang zu einem fairen Verfahren darf niemals von den finanziellen Möglichkeiten eines jungen Menschen abhängig sein.
Kinderrechte gelten auch im Strafvollzug
Kinder und Jugendliche verlieren durch eine strafrechtliche Verurteilung nicht ihre grundlegenden Rechte. Auch im Strafvollzug gelten die Kinderrechte uneingeschränkt. Ziel jeder Maßnahme muss es sein, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu unterstützen, ihre Würde zu achten und ihnen eine echte Chance auf einen erfolgreichen Neuanfang zu ermöglichen.
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass gesetzliche Regelungen den besonderen Bedürfnissen junger Menschen gerecht werden und die Vorgaben der Kinderrechte konsequent umgesetzt werden.
Denn Kinderrechte enden nicht an den Mauern einer Justizanstalt.
Stellungnahme kija Stmk Strafvollzug
