Recht auf Schutz vor Gewalt (KDM123)

Von Kinderrechte Redaktion

Das Recht auf Schutz vor Gewalt

Artikel 19 UN – Kinderrechtskonvention:

(1) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.

(2) Diese Schutzmaßnahmen sollen je nach den Gegebenheiten wirksame Verfahren zur Aufstellung von Sozialprogrammen enthalten, die dem Kind und denen, die es betreuen, die erforderliche Unterstützung gewähren und andere Formen der Vorbeugung vorsehen sowie Maßnahmen zur Aufdeckung, Meldung, Weiterverweisung, Untersuchung, Behandlung und Nachbetreuung in den in Absatz 1 beschriebenen Fällen schlechter Behandlung von Kindern und gegebenenfalls für das Einschreiten der Gerichte.

Das bedeutet:                                                                                                                                             Ganz klar – niemand darf Kindern Gewalt antun. Der Staat hat die Pflicht, Kinder und Jugendliche vor Gewalt, Misshandlung, Missbrauch, Vernachlässigung oder Ausbeutung zu schützen. Dafür müssen vorbeugende Maßnahmen gesetzt werden.

Also ist jede Form der Gewalt in der Erziehung von Kindern gesetzlich verboten. Und nicht nur die körperlichen auch seelischen Verletzungen wie Einsperren, Drohungen und Beschimpfungen zählen dazu. Denn Gewalt hat noch nie ein Problem gelöst.

Wieso ist dieses Recht in der heutigen Zeit wichtig?

Sowohl in Schulen, Betreuungseinrichtungen und Strafanstalten als auch in der häuslichen Umgebung darf es zu keiner Form von Gewalt kommen. Daher ist es wichtig, präventive Maßnahmen zu setzen, damit es erst gar nicht so weit kommen kann.

Auch wenn in Österreich jede Form von Gewalt in der Erziehung verboten ist, kommt es immer wieder zu Ohrfeigen und Schlägen in österreichischen Haushalten. Zudem werden Kindesmisshandlungen, Vernachlässigungen und sexueller Missbrauch immer wieder zur Anzeige gebraucht. Wir sind noch lange nicht am Ziel einer gewaltfreien Erziehung angekommen.

 

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