Child friendly budgeting und der Umsetzungsstand in Österreich
Positionspapier der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs zu kinderfreundlicher Budgetplanung
Kinder haben ein Recht auf Entwicklung, Entfaltung und Teilhabe und dafür braucht es auch die
entsprechenden Ressourcen. Eine vorausschauende, kinderfreundliche Budgetplanung stellt sicher,
dass Kinder und Jugendliche jene Unterstützung erhalten, die sie brauchen, um ihr Potenzial
bestmöglich zu entfalten. Davon hängt maßgeblich die Verwirklichung der Kinderrechte in der Praxis
ab. „Wir haben in Österreich gute kinderrechtliche Grundlagen aber wir nutzen sie noch nicht ausreichend.
Wir müssen genauer wissen, wie viel und wofür Geld für junge Menschen eingesetzt wird, um gezielt
und nachhaltig planen zu können“, betont der Wiener Kinder- und Jugendanwalt Sebastian Öhner.
Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs (KIJAs) nehmen die vor Kurzem gefassten
Budgetbeschlüsse in den Ländern zum Anlass, um auf die Notwendigkeit einer strukturellen und
systematischen Berücksichtigung der Rechte junger Menschen in der öffentlichen Haushaltsplanung
hinzuweisen. „Obwohl Kinder laut Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern ein
verfassungsrechtlich verankertes Recht auf Mitsprache haben, werden ihre Interessen in
Budgetprozessen häufig nicht ausreichend erfasst oder berücksichtigt“, so Salzburgs Kinder- und
Jugendanwältin Johanna Fellinger.
Die rechtliche Grundlage für eine kinderfreundliche Budgetierung ergibt sich aus Artikel 4 der UN-
Kinderrechtskonvention (KRK), die Österreich im Jahr 1992 ratifiziert hat. Dieser verpflichtet die
Vertragsstaaten, „alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen“ zur
Umsetzung der Kinderrechte zu treffen und dabei ihre verfügbaren Mittel bestmöglich auszuschöpfen.
Das General Comment No. 19 (GC 19) des UN-Kinderrechteausschusses konkretisiert diese
Verpflichtung und legt fest, dass Staaten ihre öffentlichen Budgets so gestalten müssen, dass
nachvollziehbar ist, welche Ressourcen Kindern und Jugendlichen zugutekommen. Ohne ein
systematisiertes child friendly budgeting ist die Umsetzung der Kinderrechte laut UN-Ausschuss nicht
möglich.
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