Recht auf Identität (KDM423)

Von Kinderrechte Redaktion

Das Recht auf Indentität und Namen

Artikel 7 und 8 UN – Kinderrechtskonvention:

Artikel 7:                                  

Das Kind ist unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen und hat das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben, und soweit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.

Artikel 8:

1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Recht des Kindes zu achten, seine Identität, einschließlich seiner Staatsangehörigkeit, seines Namens und seiner gesetzlich anerkanntenFamilienbeziehungen, ohne rechtswidrige Eingriffe zu behalten.

(2) Werden einem Kind widerrechtlich einige oder alle Bestandteile seiner Identität genommen, so gewähren die Vertragsstaaten ihm angemessenen Beistand und Schutz mit dem Ziel, seine Identität so schnell wie möglich wiederherzustellen.

 

Das bedeutet:

Jedes Kind hat das Recht, dass seine Geburt in ein Register eingetragen wird. Zusätzlich hat es ein Recht auf einen Namen und eine Staatsbürgerschaft. Der Staat muss außerdem die Identität von Kindern und Jugendlichen schützen und sichern. Sollte einem Kind oder einem/einer Jugendlichen ein Bestandteil seiner/ihrer Identität genommen werden, muss der Staat die Identität rasch wieder vollständig herstellen indem etwa bspw. Dokumente neu ausgestellt werden. Also soll mit dieser Bestimmung der vollständige Schutz des rechtlichen Status des Kindes gesichert werden.               

Hier gilt es auch, die kulturelle, sexuelle und religiöse Identität des Kindes zu achten!

Wieso ist das Recht in der heutigen Zeit so wichtig ?

In Zeiten von Facebook, Instagram etc. ist es besonders wichtig, dass den Kindern und Jugendlichen die Bedeutung der/des eigenen Bildes, Namens, Identität verdeutlicht wird. Im Kinder- und Jugendalter gilt es, seine Identität zu finden, also herauszufinden wer man ist. Heutzutage werden die jungen Menschen dabei zusätzlich von einer Flut an Medien und Eindrücken beeinflusst. Besonders wichtig ist es, Maßnahmen zu setzen, um ihnen klar zu machen, wie die eigene Identität geschützt werden kann.

Mehr zu den Kinderrechten findest Du auf: www.unicef.at

Die Aufgaben der Kinder und Jugendanwaltschaft

Kinder und Jugendliche haben Rechte! Für diese und deren umfassende Einhaltung und Umsetzung setzt sich die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark ein. Sie vertritt die Anliegen und Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und kämpft für eine Gesellschaft, in der Kinder und Jugendliche den Platz finden, der ihnen zusteht.
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark arbeitet auf Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention und des Steiermärkischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (§§ 39,40) für das Wohl des Kindes und sein Recht auf Leben und Entwicklung. Sie spricht sich deutlich gegen Diskriminierung aus!

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