Kinder und Jugend-RECHT * Februar

Von Kinderrechte Redaktion

DAS RECHT AUF FAMILIE 

Das Recht auf Familie ist sogar in verschiedenen Artikeln der Kinderrechtskonvention

vertreten. So gibt es etwa in Artikel 5 Rechte, Pflichten und Verantwortungen der Eltern, in

Artikel 9 wird normiert, dass Kinder bei den Eltern bleiben sollten, in Artikel 10 geht es um den

Vorrang für Familienzusammenführungen, zusätzlich wird in Artikel 18 verankert, dass Eltern

bei der Betreuung der Kinder unterstützt werden sollen.

Das bedeutet:

In einer Familie haben Kinder, genauso wie ihre Eltern, Rechte und Pflichten. Eltern eines

Kindes, aber auch andere Familienmitglieder haben etwa die Pflicht, das Kind bei der

Ausübung seiner Rechte anzuleiten. Zudem soll ein Kind natürlicherweise bei seinen Eltern

aufwachsen. Gegen seinen Willen darf ein Kind nicht von seiner Familie getrennt werden,

außer das Kind wird beispielsweise durch die Eltern schwer misshandelt oder vernachlässigt.

Dem Kind soll bei einer Trennungsentscheidung aber auch die Möglichkeit der Mitsprache

gegeben werden. Kommt es zu einer Trennung der Eltern soll das Kind auf jeden Fall die

Möglichkeit haben, einen regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben.

Kinder und Eltern sollen als Familie zusammenleben dürfen. Der Staat muss daher darauf

achten, dass Anträge von Eltern oder Kindern für die Zusammenführung einer Familie

beschleunigt bearbeitet werden. Wenn Eltern und Kinder in unterschiedlichen Staaten leben,

müssen entsprechende Ein- und Ausreisebestimmungen die Familienzusammenführung

unterstützen.

Wieso ist dieses Recht in der heutigen Zeit wichtig?

Die Scheidungsrate in Österreich lag im Jahr 2019 bei 40, 6 %. Von diesen Scheidungen sind

jährlich zahlreiche Kinder betroffen, für die sich das ganze Leben dadurch unweigerlich

komplett verändert. Kontaktrechtsregelungen sollen gewährleisten, dass das Recht auf

Familie eingehalten wird. Kommt es zu einer Scheidung, tragen diese Regelungen etwa dazu

bei, dass Kinder gegebenenfalls beide Elternteile regelmäßig sehen können. Selbst wenn ein

Elternteil damit nicht einverstanden ist, müssen die Regelungen eingehalten werden, solange

durch einen Besuch das Kindeswohl nicht gefährdet ist

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