Recht auf Bildung (KDM223)

Von Kinderrechte Redaktion

Das Recht auf Bildung

Artikel 28 UN – Kinderrechtskonvention:
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf

der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, werden sie insbesondere

a) den Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich machen;

b) die Entwicklung verschiedener Formen der weiterführenden Schulen allgemeinbildender und berufsbildender Art fördern, sie allen Kindern verfügbar und zugänglich machen und geeignete Maßnahmen wie die Einführung der Unentgeltlichkeit und die Bereitstellung finanzieller Unterstützung bei Bedürftigkeit treffen;

c) allen entsprechend ihren Fähigkeiten den Zugang zu den Hochschulen mit allen geeigneten Mitteln ermöglichen;

(2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Disziplin in der Schule in einer Weise gewahrt wird, die der Menschenwürde des Kindes entspricht und im Einklang mit diesem Übereinkommen steht.

Das bedeutet:

Kinder und Jugendliche, Mädchen und Buben haben das gleiche Recht auf Bildung. Der Besuch der Grundschule muss verpflichtend und unentgeltlich sein. Die weitere allgemeine und berufsbezogene Bildung muss vom Staat so gut wie möglich gefördert und allen Kindern unabhängig von der sozialen Herkunft der Eltern zugänglich gemacht werden. Dabei ist wichtig, dass dieser Schulbesuch regelmäßig stattfindet und vorrangig gegenüber anderen Aufgaben des Kindes behandelt wird. Muss die Schuldisziplin, in Form von Ruhe und Ordnung, durch Lehrpersonen durchgesetzt werden, dürfen keine Methoden angewendet werden, welche die Menschenwürde der Schülerinnen und Schüler verletzen.

Bildung ist nicht nur die Grundvoraussetzung zur Bekämpfung der weltweiten Armut, sondern auch ein Schlüsselelement für die Weiterentwicklung und Verbreitung von Menschenrechten im Allgemeinen.

Wieso ist dieses Recht in der heutigen Zeit wichtig?

Die Digitalisierung ist heute nicht mehr aus dem Bildungsbereich wegzudenken. In Zeiten der Corona-Pandemie, und dem damit bedingten Heimunterricht, wirkt sich die Zugangsmöglichkeit zu einem Computer und zu Online-Angeboten direkt auf den Zugang zu Unterricht und Bildung aus. Auch in Österreich stehen manchen Schulkindern kein Computer zu Verfügung, um ihre Arbeitsaufträge zu bearbeiten.

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